Was kostet die Enteignung?
Eine Diskussion rundum die Entschädigungsumme grosser
Wohnungskonzerne
1 Stunde 3 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Heute geht’s um Entschädigungssumme grosser Wohnugnskonzerne. Denn
Artikel 15 des Grundgesetztes, auf dem der Volksentscheid basiert,
sieht vor, dass es im Fall eine Vergesellschaftung eine
Entschädigung gibt, deren Zitat “Art und Ausmass in einem Gesetz
festgelegt werden müssen”. Das wir heute über die Entschädigung
sprechen, hat natürlich auch den Grund, dass im Februar die Wahlen
zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden, und wir uns bereits mitten
im Wahlkampf befinden. Und anlässlich dessen werden gerade, sehr
interessante Thesen geäussert. So zum Beispiel von Bettina Jarasch,
Spitzenkandidatin der Berliner Grüne, die kürzlich sagte, dass die
grosse Immobilienkonzerne sich angesichts der aktuelle
Krisensituation gerade über eine Enteignung freuen würden. Das ist
natürlich quatsch, denn eine Enteignung zum preisen die die
Konzerne erfreuen, widerspricht dem Sinn und Zweck einer
Vergesellschaftung wie sich das Grundgesetz ermöglicht. Aber dass
eine Entschädigung unter Verkehrswert durchaus möglich ist, das
scheint mittlerweile überall angekommen. So sagte Anna Katharina
Mangold, ein der Expert*innen der Enteignungskommission, letzter
Woche im Tagesspiegel, dass es darüber innerhalb der Kommission
schon Konsens gibt. Auch der Berliner Finanzsenator, Daniel
Wesener, stuft der bisherige Entschädigungssumme die immer von
Franziska Giffey und Andreas Geisel genennt wird, als deutlich zu
hoch ein. Aber, was ist dann eine angemessen Summe? Darüber reden
wir heute in dieser Folge. Oder zumindest, wir bitten euch einen
Ausschnitt von einer Podiumsdiskussion von 07. Dezember in der
Grünen Salon genennt, Was Kostet die Stadt. Anwesend waren Ralf
Hoffroge, der Initiative DWE, Daniel Wesener, der Berliner
Finanzsenator, Susanne Heeg, eine der Expert*innen der
Enteignungskommission und Franziska Drohsel, Juristin und aus der
Berliner SPD. Der komplette Diskussion könnt ihr euch auch auf
YouTube angucken. Viel spass!
Artikel 15 des Grundgesetztes, auf dem der Volksentscheid basiert,
sieht vor, dass es im Fall eine Vergesellschaftung eine
Entschädigung gibt, deren Zitat “Art und Ausmass in einem Gesetz
festgelegt werden müssen”. Das wir heute über die Entschädigung
sprechen, hat natürlich auch den Grund, dass im Februar die Wahlen
zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden, und wir uns bereits mitten
im Wahlkampf befinden. Und anlässlich dessen werden gerade, sehr
interessante Thesen geäussert. So zum Beispiel von Bettina Jarasch,
Spitzenkandidatin der Berliner Grüne, die kürzlich sagte, dass die
grosse Immobilienkonzerne sich angesichts der aktuelle
Krisensituation gerade über eine Enteignung freuen würden. Das ist
natürlich quatsch, denn eine Enteignung zum preisen die die
Konzerne erfreuen, widerspricht dem Sinn und Zweck einer
Vergesellschaftung wie sich das Grundgesetz ermöglicht. Aber dass
eine Entschädigung unter Verkehrswert durchaus möglich ist, das
scheint mittlerweile überall angekommen. So sagte Anna Katharina
Mangold, ein der Expert*innen der Enteignungskommission, letzter
Woche im Tagesspiegel, dass es darüber innerhalb der Kommission
schon Konsens gibt. Auch der Berliner Finanzsenator, Daniel
Wesener, stuft der bisherige Entschädigungssumme die immer von
Franziska Giffey und Andreas Geisel genennt wird, als deutlich zu
hoch ein. Aber, was ist dann eine angemessen Summe? Darüber reden
wir heute in dieser Folge. Oder zumindest, wir bitten euch einen
Ausschnitt von einer Podiumsdiskussion von 07. Dezember in der
Grünen Salon genennt, Was Kostet die Stadt. Anwesend waren Ralf
Hoffroge, der Initiative DWE, Daniel Wesener, der Berliner
Finanzsenator, Susanne Heeg, eine der Expert*innen der
Enteignungskommission und Franziska Drohsel, Juristin und aus der
Berliner SPD. Der komplette Diskussion könnt ihr euch auch auf
YouTube angucken. Viel spass!
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