Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was ändert sich für Verwalter:innen?

Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was ändert sich für Verwalter:innen?

19 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Privat sind wir ständig in der Rolle der Verbraucherin oder des
Verbrauchers: wenn wir Brötchen kaufen, einen Handyvertrag
abschließen oder die Wohnung reinigen lassen. Aber Achtung: Auch
beruflich betrifft uns das neue „Gesetz für faire
Verbraucherverträge“. Wer zum Beispiel als Verwalter:in tätig ist,
bietet eine Dienstleistung für Verbraucher:innen an und muss bei
Vertragsabschluss die Regelungen des Verbraucherschutzes beachten.
Rechtsanwalt Dr. Michael Casser erklärt in dieser Podcastfolge, was
das neue "Gesetz für faire Verbraucherverträge“ für Auswirkungen
auf den Verwalteralltag mit sich bringt und was Sie ab dem 1. März
2022 beim Abschluss neuer Verträge beachten müssen. In einer der
kommenden Folgen sprechen wir über die Abrechnungspflichten beim
Verwalterwechsel. Wenn Sie noch Themenideen, Anregungen oder Fragen
haben, schreiben Sie uns gerne an: podcast@ivia-akademie.de Wer
nachlesen möchte: Abberufung des Verwalters: § 26 Abs. 3 WEG
Regelung Vertragslaufzeit: § 309 Nr. 9 BGB (Neufassung zum
01.03.2022) Sonderregelung für Laufzeit der WEG-Verwalterverträge:
BGH, Urteil vom 20.06.2002, V ZB 39/01

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