Kindesmisshandlung ist schwere Gewalt. Sie muss im Gesetzestext auch so genannt werden!
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vor 1 Jahr
Bundesjustizminister Buschmann will, dass Frauen zukünftig besser
vor Gewalt geschützt werden und dass körperliche Angriffe gegen
sie zukünftig schwerer bestraft werden.
Nach der Istanbul-Konvention, der Deutschland im Jahr 2017
beigetreten ist, hat sich unser Land dazu verpflichtet, Frauen
und auch Kinder besser vor Gewalt zu schützen.
Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
hat daher an Bundesminister Buschmann appelliert, bei den
Verschärfungen im Strafgesetzbuch die Kinder nicht zu vergessen.
Denn noch immer ist die so genannte Kindesmisshandlung lediglich
ein minder schwerer Rechtsbruch, ein so genanntes Vergehen. Dabei
geht es um schwere und besonders schwere und mehrfach begangenen
Gewalt gegen Kinder. Gleichzeitig wurde sexualisierte Gewalt
gegen Kinder im vergangenen Jahr zu einer besonders verwerflichen
Straftat, ein so genanntes Verbrechen mit einer
Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr gemacht. Das war richtig und
gut, aber nun passt das nicht mehr zusammen.
Du willst mehr über die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige
Kindervertretung e.V. erfahren?
www.kindervertretung.de
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