WORT zum SPORT 1/2018

WORT zum SPORT 1/2018

Die DSGVO im Sportverein
25 Minuten
Podcast
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Sport bewegt NRW – wir erklären die spannendsten Aufgaben!

Beschreibung

vor 6 Jahren
Vieldiskutierte Veränderungen bei einer hochsensiblen Thematik: Die
Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und das neue
Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige
nationale Bestimmungen ab. Damit gelten unter anderem für
Organisationen, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz
automatisiert verarbeiten oder speichern, neue Regeln. Somit sind
auch die Sportvereine betroffen. Auf welche konkreten Anpassungen
und Pflichten sich die rund 18.500 Vereine im NRW-Sport einstellen
müssen, erläutern Landessportbund-Vorstand Ilja Waßenhoven und der
für den LSB NRW tätige Bonner Rechtsanwalt Elmar Lumar im Gespräch
mit der Stabsstelle Presse. Was im ersten Moment als zusätzliche
Belastung im Ehrenamt wahrgenommen werden könnte, hat in der Praxis
den Schutz der betroffenen Personen vor Missbrauch zum Ziel.
Vereine sollten bedenken, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche
Vorgaben unter Umständen kostenintensive Unterlassungs- oder
Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Zudem drohen
Bußgelder und Imageschäden. Andererseits zeigt der Sportverein mit
einem verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten,
dass er modern aufgestellt ist und vorbildlich geführt wird.

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