Sexuelle Belästigungen bei Bühnen Bern: Was sagt das Arbeitsrecht?

Sexuelle Belästigungen bei Bühnen Bern: Was sagt das Arbeitsrecht?

30 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Sexuelle Belästigungen haben einem Probeleiter bei Bühnen Bern
den Job gekostet. Er erhielt Anfang Oktober die fristlose
Kündigung, nachdem eine Untersuchung ergab, dass er im Umgang mit
Tänzerinnen wiederholt Grenzen überschritt.


Nach Bekanntwerden der Belästigungen haben Bühnen Bern den
Probeleiter zunächst weiterbeschäftigt. Für eine Kündigung seien
die Vorfälle arbeitsrechtlich nicht schwerwiegend genug, lautete
Ende September die Begründung. Eine Woche später wurde der Leiter
des Ballettensembles dann doch entlassen. Eine weitere interne
Untersuchung führte neue Vorfälle zu Tage, die arbeitsrechtlich
offenbar für eine fristlose Kündigung ausreichten.


Was ist in den letzten Wochen bei  Bühnen Bern passiert?
Inwiefern steht der Fall bei Bühnen Bern exemplarisch für den
Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Und was sagt
das Arbeitsrecht in solchen Fällen eigentlich genau?


Im Podcast «Gesprächsstoff» fassen wir die Ereignisse mit
Kulturredaktor Michael Feller zusammen und
diskutieren den Umgang mit sexueller Belästigung im Arbeitsrecht
mit Expertin Elisabeth Fannin von der Gewerkschaft
Unia.

Artikel zum Thema:


Belästigungsvorwürfe bei Bern Ballett: Der Bund / Berner
Zeitung

Probeleiter fristlos entlassen: Berner Zeitung / Der Bund

Bühnen Bern geht auf Tauchstation: Der Bund / Berner Zeitung

"Nulltoleranz darf kein Lippenbekenntnis bleiben" - Kommentar
von Michael Feller: Berner Zeitung / Der Bund

Bühnen Bern: Wie weiter?: Der Bund / Berner Zeitung

Im Clinch zwischen Recht und Moral - Leitartikel von
Chefredaktorin Isabelle Jacobi: Der Bund



Moderation und Produktion: Noah Fend und Sibylle
Hartmann
Sprecher: Benjamin Lauener
Sound: Ane Hebeisen
O-Töne: Radio SRF, Medienkonferenz Bühnen Bern


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