Das ZPO-Versäumnisurteil im 1. und 2. Examen (Teil 3/3)

Das ZPO-Versäumnisurteil im 1. und 2. Examen (Teil 3/3)

7 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Blog-Post »Alles zum Versäumnisurteil in vier Minuten (oder
weniger)«: https://bit.ly/429aIrW 


Was du in der Klausur prüfst, hängt ein wenig davon ab, ob du
dich auf das erste oder das zweite Examen vorbereitest.


Die gleiche Konstellation wie im ersten kann dich auch im zweiten
Examen erwarten. Dort ist sie aber deutlich seltener, denn du
sollst ja gerade zeigen, dass du einen mehrschichtigen
Sachverhalt prüfen und juristisch bearbeiten kannst. Für dich
sind Konstellationen relevanter, in denen schon ein
Versäumnisurteil ergangen und nun ein Einspruch dagegen eingelegt
ist. Denn dann kannst du die Voraussetzungen des Einspruchs
prüfen und anschließend eine »normale« Prüfung vornehmen.


Die Voraussetzungen des Einspruchs sind freilich nicht gerade
kompliziert. Du musst vordergründig die Frist nach § 339 ZPO
beachten und im Gutachten daran denken, eine Rechtsbehelfs-/
Einspruchsstation vorzuschalten. Die Besonderheiten liegen für
dich primär bei der Tenorierung respektive beim Antrag.


Mach dir klar, dass bei einer Entscheidung nach Einspruch schon
ein Urteil in der Welt ist und du deinen Tenor beim
anschließenden Endurteil darauf abstimmen musst. Hier existieren
im Wesentlichen drei Konstellationen:


1. Das Versäumnisurteil deckt sich mit dem nun zu erlassenden
Endurteil


Dann hältst du das Versäumnisurteil aufrecht: »Das
Versäumnisurteil des Landgerichts Wanne-Eickel vom 02.01.2021,
Az. 11 O 123/19, wird aufrechterhalten.«


2. Das Versäumnisurteil deckt sich gar nicht mit dem nun zu
erlassenden Endurteil


Dann hebst du das Urteil auf und entscheidest in der Sache neu:
»Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wanne-Eickel vom
02.01.2021, Az. 11 O 123/19, wird aufgehoben und der Beklagte zur
Zahlung von 1.000,- EUR an den Kläger verurteilt. Im Übrigen wird
die Klage abgewiesen.«


Oder: »Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wanne-Eickel vom
02.01.2021, Az. 11 O 123/19, wird aufgehoben und die Klage
abgewiesen.«


3. Das Versäumnisurteil deckt sich nur teilweise mit dem nun zu
erlassenden Endurteil


Dann ordnest du die Aufrechterhaltung/ Aufhebung nur teilweise
an: »Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wanne-Eickel vom
02.01.2021, Az. 11 O 123/19, wird insoweit aufrechterhalten, wie
der Beklagte zur Zahlung von 1.000,- EUR verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage
abgewiesen.«


Die Anträge des Rechtsanwalts spiegeln die entsprechenden
Tenorierungen.

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