11. Kein Studienplatz an der Wunschuni, was nun!? | Bildungsrecht III
23 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Hinweis: Marian Lamprecht hat unsere Kanzlei zum 31.10.2023
verlassen. Das Verwaltungsrecht wird nunmehr von anderen
Kolleginnen und Kollegen betreut. Nachdem es in den ersten beiden
Folgen unseres Sonderformats zum Bildungsrecht um die Themen Schule
und Kita ging, sprechen wir heute über das Hochschulrecht. Auch für
den 3. Teil habe ich mir wieder meinen Kanzleikollegen Marian
Lamprecht eingeladen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und
der Experte, wenn es um das Bildungsrecht geht. Herr Lamprecht ist
seit über 17 Jahren Rechtsanwalt und seit Beginn seiner
Anwaltstätigkeit auf das Verwaltungsrecht spezialisiert, so dass er
bisher über 30.000 verwaltungsrechtliche Mandate betreut hat. Der
Titel der letzten Folge des Sonderformats lautet „Kein Studienplatz
an der Wunschuni "was nun!?". Inhalt: 1. Was kann ich tun,
wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe? 2. Wie läuft
das Verfahren der Studienplatzklage ab? 3. Habe ich einen
Rechtsanspruch auf einen Studienplatz? 4. Welche
Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich klagen kann? 5.
Spielt der Abischnitt gar keine Rolle? 6. Kann man sich
in jeden Studiengang einklagen? Variieren die Erfolgschancen
zwischen den Fächern und Hochschulen? 7. Warum ist es in den
medizinischen Studienfächern so schwer mit der Studienplatzklage?
8. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Kapazitätsprozess? 9. Kann
man das auch ohne Anwältin bzw. Anwalt machen? 10. Auf welche
Fristen muss man achten? 11. Kann ich in der Uni Probleme bekommen,
wenn ich mich einklage? 12. Wann sollte man Kontakt mit einem
Anwalt aufnehmen, wenn das Einklagen eines Studienplatzes in
Betracht kommt? Gast: RA Marian Lamprecht, BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte Informationen zur Studienplatzklage:
www.anwalt-verwaltungsrecht.berlin www.studieren.org Musik: Gloria
Tells Technischer Support: Dennis Friebe Links zu mir: BUSE
HERZ GRUNST Rechtsanwälte LinkedIn Instagram
verlassen. Das Verwaltungsrecht wird nunmehr von anderen
Kolleginnen und Kollegen betreut. Nachdem es in den ersten beiden
Folgen unseres Sonderformats zum Bildungsrecht um die Themen Schule
und Kita ging, sprechen wir heute über das Hochschulrecht. Auch für
den 3. Teil habe ich mir wieder meinen Kanzleikollegen Marian
Lamprecht eingeladen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und
der Experte, wenn es um das Bildungsrecht geht. Herr Lamprecht ist
seit über 17 Jahren Rechtsanwalt und seit Beginn seiner
Anwaltstätigkeit auf das Verwaltungsrecht spezialisiert, so dass er
bisher über 30.000 verwaltungsrechtliche Mandate betreut hat. Der
Titel der letzten Folge des Sonderformats lautet „Kein Studienplatz
an der Wunschuni "was nun!?". Inhalt: 1. Was kann ich tun,
wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe? 2. Wie läuft
das Verfahren der Studienplatzklage ab? 3. Habe ich einen
Rechtsanspruch auf einen Studienplatz? 4. Welche
Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich klagen kann? 5.
Spielt der Abischnitt gar keine Rolle? 6. Kann man sich
in jeden Studiengang einklagen? Variieren die Erfolgschancen
zwischen den Fächern und Hochschulen? 7. Warum ist es in den
medizinischen Studienfächern so schwer mit der Studienplatzklage?
8. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Kapazitätsprozess? 9. Kann
man das auch ohne Anwältin bzw. Anwalt machen? 10. Auf welche
Fristen muss man achten? 11. Kann ich in der Uni Probleme bekommen,
wenn ich mich einklage? 12. Wann sollte man Kontakt mit einem
Anwalt aufnehmen, wenn das Einklagen eines Studienplatzes in
Betracht kommt? Gast: RA Marian Lamprecht, BUSE HERZ GRUNST
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www.anwalt-verwaltungsrecht.berlin www.studieren.org Musik: Gloria
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