5. Google-Bewertungen & Co.: Was ist erlaubt? | Kurzgespräch mit David Herz
18 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Heute starten wir ein neues Format in der Anwaltssprechstunde:
Das Kurzgespräch.
In diesem Format versuchen wir ab sofort, kleinere - aber genauso
wichtige - Themen innerhalb von 15 Minuten so aufzuarbeiten, dass
ihr schnell die wichtigsten Fakten dazu mitnehmen könnt.
Das erste Kurzgespräch führe ich mit meinem Kollegen David Herz
zum Thema „Google-Bewertungen & Co.: Was ist erlaubt und was
ist verboten!?“
Inhalt:
1. Fall „Kammergericht“: Eine 1-Sterne-Bewertung ohne
Inhalt ist zulässig.
2. Mit welchen Bewertungsplattformen haben wir es in der
Praxis am häufigsten zu tun?
3. Wann ist eine Bewertung zulässig und wann nicht?
4. Macht es mehr Sinn, gegen den Verfasser der Bewertung
vorzugehen oder gegen den Betreiber der Bewertungsplattform?
5. Welche Ansprüche hat man?
6. Beispielsfälle aus unserer Anwaltspraxis
7. Wie geht man mit einer negativen, aber zulässigen
Bewertung um?
Gast:
RA David Herz, BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Musik:
Gloria Tells
Technischer Support:
Dennis Friebe
Links zu mir:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
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