2. Recht am eigenen Bild | Folge 2 mit Rechtsanwalt David Herz
50 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Thema der heutigen Folge ist das Recht am eigenen Bild im
Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook,
& Co.!
Immer wieder entstehen neue Social Media Plattformen, in denen
Bilder und Videos von Personen verbreitet und geteilt werden.
Dabei stellt sich für unsere Mandanten häufig die Frage, was darf
man machen und was nicht!?
Diese Frage möchte ich heute mit meinem Gast David Herz
beantworten. David ist wie ich Fachanwalt für Medienrecht und
bearbeitet täglich Fälle zum Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht.
Ein Großteil dieser Fälle betrifft den sog. Bildnisschutz, besser
bekannt als das „Recht am eigenen Bild“.
Nachdem wir zunächst über Davids persönlichen Werdegang
gesprochen haben, steigen wir in das Thema ein. Dabei unterhalten
wir uns zu Beginn über unsere "krassesten" Fälle zum
Bildnisschutz. Anschließend erläutern wir die allgemeinen
Grundsätze, wann es erlaubt ist, Fotos von Personen zu verbreiten
und wann nicht.
Diese Grundsätze übertragen wir dann auf die verschiedenen
Verbreitungsformen in den sozialen Netzwerken: Was ist,
wenn ich eine Story auf Instagram oder Facebook von einer anderen
Person teile, darf ich das? Darf ich Fotos z.B. von einer
Party in meinem Profil veröffentlichen, auf dem auch andere Leute
zu sehen sind? Was gilt allgemein für Fotos, wo Kinder abgebildet
sind? Wer muss hier einwilligen?
Abschließend stellen wir dar, was man tun kann, wenn das Recht am
eigenen Bild verletzt wurde. In der gesamten Folge gehen wir
immer wieder auf aktuelle Fälle aus unserer Anwaltstätigkeit ein.
Gast:
RA David Herz
Musik:
Gloria Tells
Technischer Support:
Dennis Friebe
Links zu mir:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
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