RS006 Legasthenie - Recht schreiben, wenn man nicht rechtschreiben kann.
Mit Lese- und Schreibstörung im juristischen Staatsexamen.
39 Minuten
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Gerechtigkeit braucht gutes Recht. Wir sprechen über Gesetze, die es gibt. Und solche, die es geben sollte.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer mit der Behinderung "Legasthenie" leben muss, der braucht
gehörigen Mut, ausgerechnet Jura zu studieren. Ein Fach, in dem
es vor allem darum geht, zu lesen und zu schreiben. Aber
sicherlich kann man vor dem Hintergrund des
Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz, der ja ausdrücklich für
Behinderungen sogar eine Ausnahme zugunsten der Betroffenen
macht, davon ausgehen, dass die mit der Lese- und Schreibschwäche
verbundenen Nachteile in der Prüfung ausgeglichen werden. Doch
kann man das wirklich?
In dieser Folge spricht Notar Dr. Jens Jeep mit der Juristin und
Legasthenikerin Zippora Lojenburg sowie ihrem Rechtsanwalt Marc
Ohrenndorf über ihren eher steinigen Weg durch die Erste
Juristische Prüfung, der am wenigsten mit der ohnehin
anstrengenden Lernphase zu tun hat.
Wie schreibt man in der Klausur gutes Recht, wenn man doch
ausgerechnet mit dem Rechtschreiben ein Problem hat, welches sich
auch nicht durch Fleiß und Willen beseitigen lässt? Welche Wege
eines Nachteilsausgleich sieht die anzuwendende Prüfungsordnung
vor? Wissen die Korrektoren von der Behinderung? Darf man Texte
mit dem Computer schreiben oder diktieren? Gibt es möglicherweise
Unterschiede zwischen den Bundesländern, obwohl das Grundgesetz
doch für alle gleich gilt?
Und wie wird das Recht in der Praxis von den Prüfungsämter so
angewendet, dass die Betroffenen sich auch wirklich auf das
konzentrieren können, worum es wirklich geht: Gutes Recht in der
Prüfung schreiben. Denn so wichtig die Form auch ist, noch
wichtiger sollte doch der Inhalt sein.
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