18. November 2021. Joachim Rückert: Abgrenzungen
- Aber welche Rechtswissenschaft von welcher Sozi…
1 Stunde 4 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
- Aber welche Rechtswissenschaft von welcher Soziologie? 1974 wurde
für dann rund 20 Jahre sehr bewusst ein juristischer Fachbereich
unter dem Plural »Rechtswissenschaften« gegründet. Das war neu und
Programm. Bis dahin gab es nur Juristische Fakultäten. Tatsächlich
entstand der wohl intensivste Paradefall für die reale Begegnung,
für Aufbruch, Gemeinsamkeit, Zusammenarbeit, Ernüchterung, Distanz
und Verabschiedung der Sozialwissenschaften in der Jurisprudenz.
Nicht mehr viele werden ihn erraten. Dieser nun historische Vorgang
vermittelt eine Fülle von guten, bitteren, skurrilen und
aufschlussreichen Erfahrungen und Einsichten von mehr als
anekdotischer Bedeutung. Diesen wird der Vortrag genauer nachgehen
und den Paradefall mit seinen allgemeineren theoretischen und
praktischen Zusammenhängen verbinden. Am Ende sollte etwas
deutlicher geworden sein, welche Rechtswissenschaft zu welcher
Soziologie (und Sozialwissenschaft) sinnvoll in welches Verhältnis
gesetzt werden kann. Vortrag im Rahmen der Tagung »Disziplinäre
Abgrenzungsstreitigkeiten: Zum Verhältnis von Rechtswissenschaft
und Soziologie zwischen 1960 und 1980«
für dann rund 20 Jahre sehr bewusst ein juristischer Fachbereich
unter dem Plural »Rechtswissenschaften« gegründet. Das war neu und
Programm. Bis dahin gab es nur Juristische Fakultäten. Tatsächlich
entstand der wohl intensivste Paradefall für die reale Begegnung,
für Aufbruch, Gemeinsamkeit, Zusammenarbeit, Ernüchterung, Distanz
und Verabschiedung der Sozialwissenschaften in der Jurisprudenz.
Nicht mehr viele werden ihn erraten. Dieser nun historische Vorgang
vermittelt eine Fülle von guten, bitteren, skurrilen und
aufschlussreichen Erfahrungen und Einsichten von mehr als
anekdotischer Bedeutung. Diesen wird der Vortrag genauer nachgehen
und den Paradefall mit seinen allgemeineren theoretischen und
praktischen Zusammenhängen verbinden. Am Ende sollte etwas
deutlicher geworden sein, welche Rechtswissenschaft zu welcher
Soziologie (und Sozialwissenschaft) sinnvoll in welches Verhältnis
gesetzt werden kann. Vortrag im Rahmen der Tagung »Disziplinäre
Abgrenzungsstreitigkeiten: Zum Verhältnis von Rechtswissenschaft
und Soziologie zwischen 1960 und 1980«
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