Widerruf von Zuwendungen (§ 49 III VwVfG)
16 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In diesem Video im Verwaltungsrecht geht es um den äußerst
klausurrelevanten § 49 III VwVfG und das intendierte Ermessen.
Anhand von Beispielen und Schemata wird dies erklärt. Ein
ausführliches Beispiel kommt in einem der nächsten Videos.
Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2.
Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist
Aufhebung
https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc
Timestamps:0:00 Intro 0:06 Übersicht
Rechtsgrundlagen 0:40 Verortung in der Anfechtungsklage 0:55
Materielle Rechtmäßigkeit 3:51 Intendiertes Ermessen 10:31
Widerrufstatbestand Nr. 1 11:16 Widerrufstatbestand Nr. 2 12:09
Einfaches Beispiel 15:35 Kontrollfragen
Kontrollfragen:
1)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie
insbesondere bei Zuwendungen relevant?
2)Spielt bei den §§ 49 Abs. 2 und Abs. 3 bei der
Ermessensentscheidung der Vertrauensschutz eine Rolle?
3)Was ist bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48,
49 zu prüfen?
4)Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der
Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein Beispiel wo kein Fall von §
49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1,
2, Abs. 3, 4
5)Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen VA möglich?
6)Die Behörde B zahlt eine Zuwendung in Höhe von 50000 € aus. Das
war rechtswidrig und der Zuwendungsempfänger kann sich nicht auf
schutzwürdiges Vertrauen berufen. Wie bekommt die Behörde ihr
Geld zurück?
7)Zusatzfrage: Der B wird als Beamter ernannt und bekommt eine
Urkunde überreicht. Jetzt wird die Ernennung zurückgenommen. Wie
bekommt die Behörde die Urkunde wieder, wenn wir die
beamtenrechtlichen Spezialvorschriften außer Acht lassen?
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