Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten (§ 49 II VwVfG)

Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten (§ 49 II VwVfG)

22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

In diesem Podcast wird anhand von 5 Beispielen der
klausurrelevante § 49 II VwVfG besprochen. Sowohl die Probleme
als auch die Widerrufstatbestände werden ausführlich behandelt.


Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2.
Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist
Aufhebung
https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc


Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Rechtsgrundlagen
Übersicht 0:21 Verortung im Schema 0:29 Aufbau materielle
Rechtmäßigkeit von § 49 II VwVfG 5:13 Beispiel § 49 II Nr. 1
VwVfG 9:31 Beispiel § 49 II Nr. 2 VwVfG 13:24 Beispiel § 49 II
Nr. 3 VwVfG 15:56 Abgrenzung zu § 48 18:05 Beispiel § 49 II Nr. 4
VwVfG 20:43 § 49 II Nr. 5 VwVfG 22:11 Kontrollfragen


Kontrollfragen: 1) Muss man beim 49 Abs. 2 beim
Ermessen den Vertrauensschutz berücksichtigen? Warum?2)Was ist
bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48, 49 zu
prüfen?3)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie
insbesondere bei Zuwendungen relevant?4)Kann man den UrsprungsVA
nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 widerrufen, wenn die Auflage gegen die
verstoßen wurde, rechtswidrig ist?5)Auf welchen Zeitpunkt kommt
es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein
Beispiel wo kein Fall von § 49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein
Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 46)Zusatzfrage: Der B wird
als Beamter ernannt und bekommt eine Urkunde überreicht. Jetzt
wird die Ernennung zurückgenommen. Wie bekommt die Behörde die
Urkunde wieder, wenn wir die beamtenrechtlichen
Spezialvorschriften außer Acht lassen?

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