Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte

Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte

BFH bestätigt Gestaltungsmodell
8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI
R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die
Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.)
auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis
vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung
überlässt.

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