Steuerbonus für Pflegekosten nutzen
Angehörige können Aufwendungen für Betreuung und Pflege steuerlich
geltend machen
9 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstützung im Alltag,
häusliche Pflege und Betreuung. Professionelle Pflege hat jedoch
ihren Preis und nur ein Teil der Kosten wird von den Pflegekassen
übernommen. An den verbleibenden Kosten kann der Staat beteiligt
werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen
werden. Soweit dies nicht möglich ist, kann der Steuerbonus für
haushaltsnahe Dienst und Betreuungsleistungen geltend gemacht
werden. 20 % der Aufwendungen für Betreuungsleistungen für die
pflegebedürftige Person, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt
von der Steuer abgezogen werden.
häusliche Pflege und Betreuung. Professionelle Pflege hat jedoch
ihren Preis und nur ein Teil der Kosten wird von den Pflegekassen
übernommen. An den verbleibenden Kosten kann der Staat beteiligt
werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen
werden. Soweit dies nicht möglich ist, kann der Steuerbonus für
haushaltsnahe Dienst und Betreuungsleistungen geltend gemacht
werden. 20 % der Aufwendungen für Betreuungsleistungen für die
pflegebedürftige Person, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt
von der Steuer abgezogen werden.
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