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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
300 Euro Energiepreispauschale als Ausgleich für die gestiegenen
Energiekosten – das klingt eigentlich nicht sehr kompliziert. Doch
wer die einmalige Pauschale erhält und wie die Auszahlung erfolgt,
wird akribisch im Einkommensteuergesetz geregelt. Elf neue
Paragraphen hat der Gesetzgeber dafür eingefügt.
Energiekosten – das klingt eigentlich nicht sehr kompliziert. Doch
wer die einmalige Pauschale erhält und wie die Auszahlung erfolgt,
wird akribisch im Einkommensteuergesetz geregelt. Elf neue
Paragraphen hat der Gesetzgeber dafür eingefügt.
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