Steuerzins soll deutlich sinken
Gesetzgeber reagiert auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Sparen in zinsarmen Zeiten kann man sich meist sparen. Doch nicht
nur, dass es keine Guthabenzinsen mehr gibt. Wer sein Erspartes auf
seinem Konto belässt, wird sogar mit Negativzinsen von bis zu einem
Prozent bestraft. Nur das Finanzamt machte da eine Ausnahme. Denn
der steuerliche Zinssatz für Steuernachzahlungen und
Steuererstattungen betrug seit Jahren unverändert 0,5 % pro Monat,
d. h. 6 % jährlich. Doch damit ist jetzt Schluss. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die hohen Steuerzinsen
für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende
Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung für Zinszeiträume ab 2019
zu finden und die ab 2019 festgesetzten Zinsen zu korrigieren.
nur, dass es keine Guthabenzinsen mehr gibt. Wer sein Erspartes auf
seinem Konto belässt, wird sogar mit Negativzinsen von bis zu einem
Prozent bestraft. Nur das Finanzamt machte da eine Ausnahme. Denn
der steuerliche Zinssatz für Steuernachzahlungen und
Steuererstattungen betrug seit Jahren unverändert 0,5 % pro Monat,
d. h. 6 % jährlich. Doch damit ist jetzt Schluss. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die hohen Steuerzinsen
für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende
Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung für Zinszeiträume ab 2019
zu finden und die ab 2019 festgesetzten Zinsen zu korrigieren.
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