Gutachterliche Tätigkeit kann umsatzsteuerpflichtig sein
Gutachterliche Tätigkeit kann umsatzsteuerpflichtig sein
12 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Erstellen von Gutachten für (sozial-)rechtliche Verfahren sowie
für private oder berufliche Zwecke gehört schon längst zum
ärztlichen Leistungsportfolio. Doch Gutachten ist nicht gleich
Gutachten, insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Gutachterliche Leistungen können umsatzsteuerpflichtig, aber auch
umsatzsteuerfrei sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.
Doch als Faustregel gilt: Nur, wenn die medizinische Betreuung von
Patienten durch das Diagnostizieren oder Behandeln von Krankheiten
oder anderen Gesundheitsstörungen im Vordergrund steht, gehören
Gutachten zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen.
für private oder berufliche Zwecke gehört schon längst zum
ärztlichen Leistungsportfolio. Doch Gutachten ist nicht gleich
Gutachten, insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Gutachterliche Leistungen können umsatzsteuerpflichtig, aber auch
umsatzsteuerfrei sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.
Doch als Faustregel gilt: Nur, wenn die medizinische Betreuung von
Patienten durch das Diagnostizieren oder Behandeln von Krankheiten
oder anderen Gesundheitsstörungen im Vordergrund steht, gehören
Gutachten zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen.
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