Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig
Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig
13 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Sparer freuen sich schon, wenn sie für ihre Kapitaleinlagen keine
Negativzinsen zahlen müssen. Ein Zinssatz von 6 % pro Jahr – seit
Jahren ein unerfüllbarer Traum, mit einer Ausnahme. Der steuerliche
Zinssatz betrug immer noch 0,5 % pro Monat und wurde trotz
vielfältiger Klagen immer wieder als (noch) verfassungskonform
angesehen. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die hohen Steuerzinsen
von 6 % (12 x 0,5 %) pro Jahr für verfassungswidrig und das
rückwirkend ab 2014. Die Freude all derer, die in den vergangenen
Jahren hohe Nachzahlungszinsen zahlen mussten, wird allerdings von
den Verfassungsrichtern gedämpft. Für Zinszeiträume vor dem 1.
Januar 2019 müssen die Finanzämter nichts korrigieren, trotz der
Verfassungswidrigkeit.
Negativzinsen zahlen müssen. Ein Zinssatz von 6 % pro Jahr – seit
Jahren ein unerfüllbarer Traum, mit einer Ausnahme. Der steuerliche
Zinssatz betrug immer noch 0,5 % pro Monat und wurde trotz
vielfältiger Klagen immer wieder als (noch) verfassungskonform
angesehen. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die hohen Steuerzinsen
von 6 % (12 x 0,5 %) pro Jahr für verfassungswidrig und das
rückwirkend ab 2014. Die Freude all derer, die in den vergangenen
Jahren hohe Nachzahlungszinsen zahlen mussten, wird allerdings von
den Verfassungsrichtern gedämpft. Für Zinszeiträume vor dem 1.
Januar 2019 müssen die Finanzämter nichts korrigieren, trotz der
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