Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen

Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen

Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen
23 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 30.06.2021 zur steuerlichen
Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen geäußert und das bisherige
BMF-Schreiben aus dem Jahr 1994 aufgehoben. Achtung: Die neuen
Grundsätze sind bereits seit dem 1. Juli 2021 anzuwenden. Das
BMF-Schreiben gibt einen guten Überblick über die umfangreichen
Anforderungen an die Nachweis- und Aufzeichnungsverpflichtungen.

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