Corona-Krise verlängert Frist zur Abgabe der Steuererklärungen
Corona-Krise verlängert Frist zur Abgabe der Steuererklärungen
9 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Alle Jahre wieder heißt es: Abgabe der Steuererklärungen für das
abgelaufene Steuerjahr. Bis zum Veranlagungsjahr 2018 musste dies
spätestens am 31. Mai des Folgejahres erfolgen. Seit 2019 wurde
diese Frist um 2 Monate verlängert. Damit müssen Steuererklärungen,
die nicht mit Unterstützung durch Steuerberater erstellt werden,
spätestens bis 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird
die Steuererklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters oder
eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt, so verschiebt sich die
Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
abgelaufene Steuerjahr. Bis zum Veranlagungsjahr 2018 musste dies
spätestens am 31. Mai des Folgejahres erfolgen. Seit 2019 wurde
diese Frist um 2 Monate verlängert. Damit müssen Steuererklärungen,
die nicht mit Unterstützung durch Steuerberater erstellt werden,
spätestens bis 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird
die Steuererklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters oder
eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt, so verschiebt sich die
Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
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