Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?

Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?

FinMin Sachsen-Anhalt bestätigt Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2021!
8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Als Sachbezüge werden ab 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten
(Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen
anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10
Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.

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