Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?
FinMin Sachsen-Anhalt bestätigt Nichtbeanstandungsregelung bis Ende
2021!
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 3 Jahren
Als Sachbezüge werden ab 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten
(Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen
anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10
Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.
(Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen
anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10
Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.
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