Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen
Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen
7 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer meint, dass Bauabzugsteuer nur Unternehmen der Baubranche
betreffe, irrt. Auch wenn eine Bauleistung an einen (Zahn-)Arzt,
Therapeuten, Pflegedienstinhaber oder einen privaten Vermieter
erbracht wird, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, einen
Steuerabzug in Höhe von 15 % der Bruttobausumme vom Rechnungsbetrag
einzubehalten, beim Finanzamt des Bauunternehmers anzumelden und
dorthin abzuführen. Der Steuerabzug ist für alle Bauleistungen
vorzunehmen, insbesondere für die Herstellung, Instandhaltung,
Änderung und Beseitigung von Bauwerken.
betreffe, irrt. Auch wenn eine Bauleistung an einen (Zahn-)Arzt,
Therapeuten, Pflegedienstinhaber oder einen privaten Vermieter
erbracht wird, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, einen
Steuerabzug in Höhe von 15 % der Bruttobausumme vom Rechnungsbetrag
einzubehalten, beim Finanzamt des Bauunternehmers anzumelden und
dorthin abzuführen. Der Steuerabzug ist für alle Bauleistungen
vorzunehmen, insbesondere für die Herstellung, Instandhaltung,
Änderung und Beseitigung von Bauwerken.
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