Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen

Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen

Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Wer meint, dass Bauabzugsteuer nur Unternehmen der Baubranche
betreffe, irrt. Auch wenn eine Bauleistung an einen (Zahn-)Arzt,
Therapeuten, Pflegedienstinhaber oder einen privaten Vermieter
erbracht wird, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, einen
Steuerabzug in Höhe von 15 % der Bruttobausumme vom Rechnungsbetrag
einzubehalten, beim Finanzamt des Bauunternehmers anzumelden und
dorthin abzuführen. Der Steuerabzug ist für alle Bauleistungen
vorzunehmen, insbesondere für die Herstellung, Instandhaltung,
Änderung und Beseitigung von Bauwerken.

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