Ist der vermietete Parkplatz nur eine Nebenleistung zur gemieteten Wohnung?
Ist der vermietete Parkplatz nur eine Nebenleistung zur gemieteten
Wohnung?
12 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Besonders in Großstädten ist die Parkplatznot groß. Daher verlangen
Bauverordnungen der Gemeinden und Städte, dass beim Bau von
Wohnungen auch für ausreichend Parkplätze für den ruhenden Verkehr
gesorgt wird. Verständlich, dass der Vermieter möglichst beides –
Wohnraum und Parkplatz – vermieten möchte. Auch für den Mieter ist
es gut, wenn der Vermieter einer Wohnung auch einen Parkplatz in
räumlicher Nähe zur Wohnung anbietet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht
stellt sich hierbei die Frage: In welcher Beziehung stehen der
Wohnungsmietvertrag und der Parkplatzmietvertrag? Ist es eine
einheitliche Leistung, die umsatzsteuerlich einheitlich behandelt
werden muss?
Bauverordnungen der Gemeinden und Städte, dass beim Bau von
Wohnungen auch für ausreichend Parkplätze für den ruhenden Verkehr
gesorgt wird. Verständlich, dass der Vermieter möglichst beides –
Wohnraum und Parkplatz – vermieten möchte. Auch für den Mieter ist
es gut, wenn der Vermieter einer Wohnung auch einen Parkplatz in
räumlicher Nähe zur Wohnung anbietet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht
stellt sich hierbei die Frage: In welcher Beziehung stehen der
Wohnungsmietvertrag und der Parkplatzmietvertrag? Ist es eine
einheitliche Leistung, die umsatzsteuerlich einheitlich behandelt
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