Berufskleidung

Berufskleidung

Berufskleidung
7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Aufwendungen für Arbeitskleidung sind steuerlich abzugsfähig. Das
stimmt zwar. Doch nicht in jedem Fall lässt das Finanzamt den
Betriebsausgabenabzug zu. Abzugsfähig sind nur die Kosten für
typische Berufskleidung, wie Arztkittel, Bereichskleidung (z. B. OP
oder Endoskopie) oder Schutzausrüstungen für Bereiche mit
Kontaminationsgefahr. Auch geeignetes Schuhwerk (bequem,
geschlossen, rutschfest und desinfizierbar) gehört dazu.

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