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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 5 Jahren
Durch den Investitionsabzugsbetrag kann der Gewinn gemindert und
somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr gesenkt werden. Die Nutzung
des Investitionsabzugsbetrags ist an diverse Voraussetzungen
geknüpft: So darf bei bilanzierenden Gewerbebetrieben und
Freiberuflern das Betriebsvermögen maximal 235.000 Euro betragen.
Bei Einnahme-Überschussrechnung gilt eine Gewinngrenze von maximal
100.000 Euro. Weitere Voraussetzung ist, dass das angeschaffte
Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr gesenkt werden. Die Nutzung
des Investitionsabzugsbetrags ist an diverse Voraussetzungen
geknüpft: So darf bei bilanzierenden Gewerbebetrieben und
Freiberuflern das Betriebsvermögen maximal 235.000 Euro betragen.
Bei Einnahme-Überschussrechnung gilt eine Gewinngrenze von maximal
100.000 Euro. Weitere Voraussetzung ist, dass das angeschaffte
Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
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