FOLGE 16: #Enteignungsupdate: Vergesellschaftung ist möglich – so geht’s
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co
enteignen bildete der damalige rot-grün-rote Senat eine
Expert*innenkommission, die sich ein Jahr mit Möglichkeiten,
Wegen und Voraussetzungen einer Vergesellschaftung von Grund und
Boden und den dazugehörigen Wohnungen der großen, privaten
Wohnungsunternehmen in Berlin beschäftigte.
Ihr Urteil: Vergesellschaftung ist rechtlich möglich, bezahlbar
und ein geeignetes Instrument, um die Mietenentwicklung in Berlin
entdynamisieren.
Der schwarz-rote Senat hat bereits angekündigt nur ein sog.
„Rahmengesetz“ zu erarbeiten, welches eine Vergesellschaftung in
verschiedenen Sektoren, nicht nur beim Wohnen, vorbereiten
könnte. Aber ergibt so ein Vorhaben überhaupt Sinn? Kann
Vergesellschaftung abstrakt oder nur am konkreten Gegenstand
orientiert geplant werden?
In unserer neuen Folge blicken wir tiefer in den Bericht der
Kommission und erklären, warum jetzt vieles vorliegt, um ein
Gesetz zur Vergesellschaftung vorzulegen. Wir analysieren die
Pläne des Senats für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz und wie
die SPD auf diese Idee gekommen ist.
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