Statement zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
IPU-Präsidentin Prof. Dr. Ilka Quindeau
7 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
In diesem Jahr soll ein Gesetz zur Reform der
Psychotherapeutenausbildung in Kraft treten. Zentrale Änderung ist
die geplante Einführung eines sogenannten Direktstudiums
Psychotherapie. Während aktuell ein Abschluss in Psychologie zur
postgradualen Ausbildung in Psychotherapie an einem staatlich
anerkannten Ausbildungsinstitut berechtigt, soll das Studium
künftig mit einer Approbation enden. In einer dreijährigen
Weiterbildung sollen die Kandidat_innen dann ihre Kenntnisse und
Fähigkeiten in einem der wissenschaftlich anerkannten
Psychotherapieverfahren vertiefen. Die Approbation würde sie
berechtigen, in einer Klinik oder an einem Institut angestellt zu
werden und so von Anfang an Geld zu verdienen. Aktuell stellt
insbesondere das erste praktische Jahr der Ausbildung die
Kandidat_innen vor finanzielle Probleme, da die Kliniken in dieser
Zeit nur sehr geringe Vergütungen zahlen. Die IPU-Präsidentin sieht
anhand der Reform des Psychotherapeutengesetzes jedoch keine
finanzielle Besserstellung. Im Gegenteil befürchtet sie, dass eine
Senkung des Lohnniveaus bevorstünde. Derzeit bekommen
Ausbildungskandidat_innen ab dem zweiten Jahr in den
Ausbildungsinstituten etwa 85 bis 90 Prozent der von den
Krankenkassen gezahlten Stundenhonorare. Weitere Kritik übt
Quindeau an den Kürzungen der akademischen psychologischen
Studieninhalte, die durch eine Gesetzesreform nötig wären. Es
müssten in derselben Studienzeit von 10 Semestern berufspraktische
Kenntnisse vermittelt werden, die nicht zusätzlich gelehrt werden
können, da der Umfang der Lehrveranstaltungen begrenzt ist.
Diesbezüglich bemängelt die IPU-Präsidentin zudem, dass in den
Reformprozess die Universitäten zu wenig einbezogen wurden.
Psychotherapeutenausbildung in Kraft treten. Zentrale Änderung ist
die geplante Einführung eines sogenannten Direktstudiums
Psychotherapie. Während aktuell ein Abschluss in Psychologie zur
postgradualen Ausbildung in Psychotherapie an einem staatlich
anerkannten Ausbildungsinstitut berechtigt, soll das Studium
künftig mit einer Approbation enden. In einer dreijährigen
Weiterbildung sollen die Kandidat_innen dann ihre Kenntnisse und
Fähigkeiten in einem der wissenschaftlich anerkannten
Psychotherapieverfahren vertiefen. Die Approbation würde sie
berechtigen, in einer Klinik oder an einem Institut angestellt zu
werden und so von Anfang an Geld zu verdienen. Aktuell stellt
insbesondere das erste praktische Jahr der Ausbildung die
Kandidat_innen vor finanzielle Probleme, da die Kliniken in dieser
Zeit nur sehr geringe Vergütungen zahlen. Die IPU-Präsidentin sieht
anhand der Reform des Psychotherapeutengesetzes jedoch keine
finanzielle Besserstellung. Im Gegenteil befürchtet sie, dass eine
Senkung des Lohnniveaus bevorstünde. Derzeit bekommen
Ausbildungskandidat_innen ab dem zweiten Jahr in den
Ausbildungsinstituten etwa 85 bis 90 Prozent der von den
Krankenkassen gezahlten Stundenhonorare. Weitere Kritik übt
Quindeau an den Kürzungen der akademischen psychologischen
Studieninhalte, die durch eine Gesetzesreform nötig wären. Es
müssten in derselben Studienzeit von 10 Semestern berufspraktische
Kenntnisse vermittelt werden, die nicht zusätzlich gelehrt werden
können, da der Umfang der Lehrveranstaltungen begrenzt ist.
Diesbezüglich bemängelt die IPU-Präsidentin zudem, dass in den
Reformprozess die Universitäten zu wenig einbezogen wurden.
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