#04 Das neue umsatzsteuerliche Split Payment in Polen – was man beachten muss, damit man in einem Sack mit Steuersündern nicht landet

#04 Das neue umsatzsteuerliche Split Payment in Polen – was man beachten muss, damit man in einem Sack mit Steuersündern nicht landet

16 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Republik Polen hat sich Mitte 2019 für ein Experiment entschieden
und im Rahmen des Umsatzsteuerrechts das sog. Split Payment
(geteilte Zahlung) eingeführt. Kurz und bündig gefasst bedeutet
die Neuigkeit, dass man beim Erwerb von bestimmten Waren oder
beim Bezug von bestimmten Dienstleistungen den fälligen
Bruttobetrag zwingend unter Anwendung einer besonderen
Banküberweisung begleicht. Wird das Geld an den Leistenden im
Rahmen des Split Payment überwiesen, so nimmt die Bank
automatisch eine Aufteilung des überwiesenen Betrages vor: in den
Nettobetrag (welcher auf dem „normalen“ Girokonto landet) und in
den Umsatzsteuerbetrag (welcher auf dem gesonderten VAT-Konto
landet). Im Ergebnis häufen sich die Umsatzsteuerbeträge auf dem
separaten VAT-Konto an, wobei dieses Bankkonto durch die
polnische Finanzverwaltung streng überwacht wird. Kein Betrag
darf ausgezahlt werden, bevor das Finanzamt diesen nicht
freigibt. Das ganze Mechanismus soll den steuerlichen
Betrügereien erfolgreich vorbeugen. Wichtig ist, dass auch die
ausländischen Unternehmer u.U. betroffen werden könnnen.


Zusammenfassung aus dem vierten Abschnitt:
Das gemeinsame europäische Mehrwertsteuersystem sieht vor, dass
die Umsatzsteuer auf jeder Etappe der Mehrwertschaffung durch die
beteiligte Unternehmer einbehalten wird – bevor der Steuerbetrag
selbst erst am Ende der Leistungskette durch den Endverbraucher
(Endkunden) finanziert wird. Das Geld fließt also über die Hände
der beteiligten Unternehmer an die Finanzverwaltung. Die fälligen
Steuerbeträge ergeben sich als Differenz der zu Zeitpunkt der
Leistungsausführung berechneten Steuer und den abziehbaren
Vorsteuern (welche auf der früheren Etappe der Leistungskette
gezahlt wurden). Dies lässt u.U. einen Raum für Steuerbetrüge.Das
neue Split Payment gilt als Gegenmaßnahme wegen Steuerbetrügen –
nachdem zahlreiche Versuche mit dem inländischen Reverse Charge
(Verlegung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger)
gescheitert haben, konzentriert man sich auf der genaueren
Beobachtung der Geldbewegung, bzw. versucht man die unberechtigten
Geldtransfers ins Ausland zu verhindern.Das Split Payment
funktioniert als eine automatische Aufteilung des Rechnungsbetrages
ins Netto und in den Steuerbetrag, sobald die Banküberweisung an
den Leistenden Unternehmer erfolgt. Die Banken werden verpflichtet
das Split Payment automatisch vorzunehmen. Die Beauftragung einer
solchen Überweisung ist daher nur bei polnischen Banken bzw. bei
polnischen Niederlassungen der ausländischen Banken möglich.
Folglich muss man in Polen ein Bankkonto haben, wenn man durch das
Split Payment betroffen wird.Betroffen sind Umsätze mit Waren oder
Ausführung von Dienstleistungen, welche unter die besondere
Aufsicht fallen, falls für diese in einer Rechnung mehr als 15.000
PLN brutto berechnet wird.Unbegründete (unberechtigte) Unterlassung
der Anwendung des Split Payment wird mit erheblichen Geldstrafen
und mit zusätzlicher Steuerschuld bedroht.Die Vorschriften
betreffen auch ausländische Unternehmer – selbst wenn sie in Polen
auf Dauer nicht präsent sind, hier aber steuerpflichtige Umsätze
ausführen.

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