Präsentation der österreichweiten Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“
51 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Pressegespräch vom OÖ Presseclub im OÖ Kulturquartier.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen
Bundesländer setzen sich als weisungsfreie Ombudsstellen für die
Rechte junger Menschen ein. Der gesetzliche Auftrag basiert auf
der UN-Kinderrechtskonvention und umfasst ein breites
Leistungsspektrum: von kinderrechtlicher Beratung und
Intervention im Einzelfall bis hin zu präventiven Maßnahmen, wie
etwa Workshops an Schulen zu jugendrelevanten Themen, mit der
Zielsetzung, allen jungen Menschen ein gesundes Aufwachsen zu
ermöglichen. Dem Recht auf Schutz vor Gewalt kommt dabei eine
zentrale Bedeutung zu. Denn obwohl in Österreich Gewalt in der
Erziehung seit über 30 Jahren verboten und das Recht auf Schutz
vor Gewalt seit dem Jahr 2011 im Bundesverfassungsgesetz über die
Rechte des Kindes verankert ist, wachsen nach wie vor viel zu
viele Kinder mit Gewalterfahrungen auf. Gewalt an sowie unter
Kindern und Jugendlichen findet in der Freizeit, in den Familien
sowie an Schulen und im Internet statt. Junge Menschen sind dabei
in vielfacher Form betroffen, als Opfer, als Täter*innen, als
Mittäter*innen, als Zuschauer*innen. Daraus ergibt sich für die
österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften der
gesellschaftspolitische Handlungsauftrag, auf die Situation der
Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen und gezielte
Maßnahmen zu forcieren, damit diese vor Gewalt geschützt werden.
Durch den direkten Kontakt mit jungen Menschen, gestützt auf
empirische Daten, gilt es, das Wissen über die Gewaltproblematik
kontinuierlich abzusichern, zu aktualisieren und die
kinderrechtlichen Aktivitäten weiterzuentwickeln. Im Auftrag der
österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften führte das
Institut für Jugendkulturforschung eine österreichweite Studie zu
Gewalt- und Mobbingerfahrungen von Jugendlichen in
unterschiedlichen Sozialräumen sowie zum Umgang junger Menschen
mit Gewalt und Mobbing durch.
Es sprechen:
Mag. a Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin des
Landes Tirol
Prof. Mag. Bernhard Heinzlmaier, Vorsitzender des Instituts
für Jugendkulturforschung
Mag. a Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des
Landes Steiermark
Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und
Jugendanwältin des Landes OÖ
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