Beschreibung
vor 11 Monaten
Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (I R
35/20 „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung
„Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen
zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit
zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl
aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum
Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden
sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der
EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne
zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem
Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge
innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von
Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung
wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der
Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen
Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden
vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und
Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!
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