Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für
uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die
aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben.
Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten
viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die
Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu
berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit
gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche)
Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung
einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete
Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im
internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine
Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden
kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß
beim Hören unseres Jahresrückblicks.
***
Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir
u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine
unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen
Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der
Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften,
deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht
anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns
beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine
EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren
Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird.
Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser
TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das
mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil
die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft
ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst.
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