Beschreibung
vor 1 Jahr
Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten
„Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in
Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach
langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt
der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des
Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und
Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer
Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer
„Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche
Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern
unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr
diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser
TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit:
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist
verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!
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