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vor 10 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Europäische KI-Verordnung:
TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zum AI
Act
Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Rats zur
europäischen KI-Verordnung (AI Act), mit der der erste
europäische Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige
Künstliche Intelligenz geschaffen wird. Vor der Abstimmung war
ungewiss, ob der AI Act eine Mehrheit im Rat finden würde, da
unter anderem Deutschland und Frankreich Vorbehalte geäußert
hatten.
Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz.
Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen
verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu
zählen zum Beispiel KI-Systeme in Medizinprodukten oder in
kritischen Infrastrukturen. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es
wichtig, dass bestimmte hochriskante KI-Systeme zwingend von
einer unabhängigen Prüfstelle geprüft werden müssen. So kann
sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an Transparenz,
Datenqualität oder Cybersicherheit eingehalten werden. Weniger
risikobehaftete KI-Systeme fallen dagegen nicht in den
Anwendungsbereich der Regulierung.
Allzweck-KI-Systeme wie ChatGPT müssen verpflichtende
Anforderungen erfüllen
Ausdrücklich positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass künftig auch
sogenannte Allzweck-KI, zum Beispiel generative KI-Modelle wie
ChatGPT, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen.
„Insbesondere leistungsstarke KI-Modelle können für Fake News,
Deepfakes oder die Manipulation vulnerabler Gruppen genutzt
werden und bergen damit große Risiken für Sicherheit und
Demokratie. Mit der Regulierung dieser Systeme geht der
EU-Gesetzgeber entschlossen gegen diese Bedrohungen unserer
Demokratie vor, was im Superwahljahr 2024 mit Blick auf mögliche
Wahlkampfbeeinflussung umso wichtiger ist,“ heißt es beim
TÜV-Verband.
TÜV-Verband fordert einheitliche Umsetzung und klare
Leitfäden
Nun gilt es, die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des AI
Acts auf nationaler und europäischer Ebene zu stellen. Die
Anforderungen des AI Acts müssen zeitnah durch harmonisierte
europäische Normen konkretisiert werden, um Rechtssicherheit für
KI-Anbieter, Prüforganisationen und Behörden zu schaffen. Darüber
hinaus müssen Rechtsunsicherheiten bei der genauen Klassifizierung
von Hochrisiko-KI-Systemen beseitigt werden. Der TÜV-Verband drängt
darauf, dass die EU-Kommission zeitnah klare Umsetzungsleitfäden
mit konkreten Beispielen veröffentlicht, um möglichen
Fehleinschätzungen durch die Anbieter vorzubeugen. Der
Umsetzungserfolg des AI Acts wird wesentlich von der rechtzeitigen
und vollständigen Prüfbereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem
abhängen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240209_kvp.mp3
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