Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und
Software
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in
Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von
Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“
veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf
Monate verkürzt.
Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von
Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“
veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf
Monate verkürzt.
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