Deckert Live Folge 05: Steuerzulage für Unternehmen in Höhe von 25%
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vor 4 Jahren
Ich grüße Sie!
In der heutigen Episode geht es um eine Steuerzulage von 25% für
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur
steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz - FZulG) beschlossen.
Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines
Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben.
Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40
Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro
Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.
Für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
Sinne des § 2 Absatz 5 betragen die förderfähigen Aufwendungen 60
Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer
gezahlten Entgelts.
Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen
förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der
Absätze 1 bis 4, maximal 2.000.000 Euro.
Die Steuerzulage beträgt demnach jährlich bis zu 500.000 Euro.
Hier geht’s zum Download:
http://www.doku-thek.de/dokumente/47099-x.pdf
Vielen Dank, dass Sie heute wieder dabei waren.
Ich freue mich auf Ihr Feedback. Sie können Ihre Message gleich
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Bis zum nächsten Mal. Alles Gute.
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