Deckert Live Folge 03: Welche Folgen hat es, wenn die Steuerfahndung einfach nur Unterlagen anfordert?
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vor 4 Jahren
Ich grüße Sie!
In der heutigen Episode geht darum, welche Folgen es hat, wenn
die Steuerfahndung einfach nur Unterlagen anfordert!
Das FG Bremen hat entschieden, dass bereits das Anfordern von
Unterlagen durch die Steuerfahndung die Verjährung hemmt i. S. d.
§ 171 Abs. 5 AO.
Ebenso ist bei Akontozahlungen die Tilgungsbestimmung für die
Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO bedeutsam.
In der Praxis heißt das:
Das Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist
(Festsetzungsfrist) muss durch den Prüfungsbeginn erschüttert
worden sein. Das hat der BFH im Urteil vom 12.6.18, VIII R 46/15,
BFH/NV 18, 1239 festgelegt.
Das Schreiben der Steuerfahndung mit dem Anfordern von Unterlagen
ist eine Ermittlungsmaßnahme, die dazu führt, dass der
Steuerpflichtige nicht mehr auf den Ablauf der Festsetzungsfrist
vertrauen kann.
Vor einer Selbstanzeige müssen die steuer- und strafrechtlichen
Fristen sorgsam geprüft werden. Und aufgrund der verschärften
Anforderungen des § 371 AO seit 1.1.2015 sind alle
Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre
nachzuerklären.
Ist die steuerliche Festsetzungsfrist nicht abgelaufen, führen
bereits erste Handlungen der Steuerfahndung zur Hemmung der
Verjährung.
Fazit:
In 2020 gibt es einige Neuerungen, die Sie zum Nachdenken bringen
sollten, ob Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz umziehen. Das hat oft
keinen Einfluss auf Ihr Geschäft, aber auf Ihr Einkommen.
Zumindest sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen unantastbar
und unangreifbar abgesichert ist. Dazu mehr im nächsten Podcast.
Vielen Dank, dass Sie heute wieder dabei waren.
Ich freue mich auf Ihr Feedback. Sie können Ihre Message gleich
auf Band sprechen. Klicken Sie oben einfach auf “Message”, dann
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Bis zum nächsten Mal. Alles Gute.
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