Q&A Strafrecht 13 - Art. 173 Ziff. 3 StGB
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vor 3 Jahren
Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
Bleibt der Äusserer wirklich straflos, wenn beide Voraussetzungen
nicht kumulativ gegeben sind (wenn die Aussage zwar ohne
begründete Veranlassung getätigt wurde, aber nicht die Absicht
bestand, Übles vorzuwerfen), denn es kann ja trotzdem eine üble
Nachrede sein. Im Skript steht aber, dass er straflos bleibt. Ich
bin deshalb ein bisschen verwirrt. Könnten Sie bitte diese
Bestimmung erläutern?
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