Q&A Strafrecht 2 - Gewahrsamsbruch

Q&A Strafrecht 2 - Gewahrsamsbruch

3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:  


"Inwiefern gibt es einen Gewahrsamsbruch, wenn jemand eine Sache
(welche dem Opfer gehört) in der Wohnung des Opfers versteckt?
Ich verstehe, dass die Herrschaftsmöglichkeit dieser Person
unterbrochen wird, aber ich verstehe nicht, inwiefern der Täter
eigenen Gewahrsam an der Sache begründen kann. Er weiss, wo die
Sache ist, aber er hat nicht die physische Möglichkeit, über die
Sache zu herrschen (es ist nicht seine Wohnung ...)."

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