Q&A Philo 10 - Unscharfe Verfassungstexte
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vor 3 Jahren
Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
"Sie kritisieren in Ihrem Video über die
Konzernverantwortungsinitiative die Unschärfe der Formulierung
des Initativtextes. Ist diese Kritik nicht auf (praktisch) die
gesamte Verfassung anwendbar? Gerade wenn man sich bspw. die
Grundrecht ansieht, ist auch erst nach einem eingehenden Studium
bzw. Konsultation der einschlägigen Rechtsprechung klar, wo die
Grenzen des Anwendungsbereichs sind (Beispiel: Art. 10 Abs. 2 BV
scheint ähnlich schwammig wie der Text der KVI und ist er durch
die Rechtsanwendung konkretisiert worden). So wie ich das bisher
verstanden habe, is es ja gerader der Sinn eines jeden
Verfassungstextes, allgemeine Prinzipien aufzustellen und nicht
in strafrechtlicher Präzision eine absolut klär Grenze
vorzugeben".
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