Q&A Philo 9 - Salvatore Satta & der Freispruch
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vor 3 Jahren
Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:
"Satta schreibt in seinem Text, dass "ein Freispruch das
Eingeständnis eines Justizirrtums sei". Mir scheint diese Aussage
nicht ganz einleuchtend, da doch der Freispruch ein Justizirrtum
gerade verhindern soll (nämlich einen Unschuldigen zu
verurteilen). Wie ist diese Aussage zu verstehen? Weiter meint
Satta "der wahre Unschuldige ist nicht der, der freigesprochen
wird, sondern der, der ohne Urteil durchs Leben geht." Auch hier
frage ich mich, wie diese Aussage zu verstehen ist. Nach diesem
Satz ist ein Straftäter, dessen Straftat unbemerkt bleibt, im
rechtlichen Sinne unschuldig, da es kein Urteil gibt bzw. er nie
verteilt worden ist. Was ist nun mit der moralischen Seite seiner
schuld? Er wurde zwar nie verurteilt, jedoch trägt er dennoch
eine Schuld, da er ja eine Straftat begangen hat. Ist die
moralische Komponente seiner Schuld rechtlich denn immer völlig
irrelevant?"
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