Q&A Philo 6a - Habermas, Konsenstheorie I

Q&A Philo 6a - Habermas, Konsenstheorie I

4 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Prof. Niggli beantwortet folgende Frage zu Text H. 34:


1. Ist es Ziel eines Gerichtsverfahrens Wahrheit (bspw. den
wahren Tatbestand, die wahren Absichten eines Täters, die wahre
Schuld die er auf sich geladen hat, usw.) festzustellen?  


1.1. Wenn ja, sind dort die Bedingungen von Habermas erfüllt, um
einen vernünftigen Konsens zu erreichen? Herrscht in einem
Gericht beispielsweise "ausschliesslich  der
 eigentümlich zwanglose  Zwang  des  besseren
 Arguments"? Ist es die Regel, dass "Sprecher  weder
 sich  noch  andere  über  ihre
 Intentionen  täuschen"?

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