Vermögensstrafrecht - Betrug Teil 4: Arglist (I)

Vermögensstrafrecht - Betrug Teil 4: Arglist (I)

19 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

ContraLegem Strafrecht


Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder


Arglist ist ein spezifisches Merkmal des Betrugs: Wenn jede Lüge
strafbar wäre, wäre ein Grossteil der Bevölkerung vorbestraft.
Wir sagen einander häufig nicht die Wahrheit. Merkmal der Arglist
existiert in Deutschland nicht. Trotzdem sind die Resultate der
Praxis weitestgehend vergleichbar mit der Schweiz.
 Lügengebäude & täuschende Machenschaften.
Machenschaften: Typischer Fall sind gefälschte Urkunden.
Lügengebäude: Grundsätzlich arglistig, ausser es ist mit
minimalem Aufwand aufzugedecken.  Einfache Lüge:
Grundsätzlich nicht arglistig, ausser: 1. nicht überprüfbar. 2.
Überprüfung nicht zumutbar. 3. Täter darf darauf vertrauen, dass
keine Überprüfung stattfindet. 4. Täter hält von Überprüfung ab.
Innere Tatsachen sind grundsätzlich nicht überprüfbar.

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