Vermögensstrafrecht - Betrug Teil 1: TB-Elemente (I)

Vermögensstrafrecht - Betrug Teil 1: TB-Elemente (I)

21 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

ContraLegem Strafrecht


Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder


Betrug ist ein komplexes Delikt. Kern ist nicht Täuschung,
sondern Selbstschädigung. Täuschung bloss Instrument, mit dem
Opfer zur Selbstschädigung gebraucht wird. Betrug erfasst nicht
das Lügen. Lügen in menschl. Gesellschaft angebracht oder gar
geboten. Betrug erfasst daher nicht jede, sondern nur arglistige
Lüge (Arglist wird in den Videos Nr. 10 I-III diskutiert). Betrug
ist Vermögensdelikt. Vermögen im Zentrum, nicht Wahrheit oder
Ehrlichkeit. Beispiel Taxi: Wer in Taxi steigt, erklärt
konkludent, er werde am Ende der Fahrt mit Bargeld bezahlen.
TB-Elemente: Täter täuscht einen anderen, wodurch der andere sich
irrt. Dieser Irrtum führt zu einer Vermögensdisposition, durch
die jemand am Vermögen geschädigt und ein anderer wird bereichert
wird. Kausalabfolge bedeutsam. Beispiel blinder Passagier:
Blinder Passagier täuscht nicht den Kapitän über seine
Anwesenheit. Kapitän geht selbst davon aus, es sei niemand
illegal an Bord. Vorstellung ist unzutreffend, aber nicht vom
Täter hervorgerufen.

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