Vermögensstrafrecht - Grundformen der Angriffe auf das Vermögen Teil 3

Vermögensstrafrecht - Grundformen der Angriffe auf das Vermögen Teil 3

19 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

ContraLegem Strafrecht


Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder


Veruntreuung (Weiterführung von 9b) Abgrenzung: Veruntreuung
& ungetreue Geschäftsbesorgung. Bsp. Anstellung. Übergabe
Schlüssel zum Lager (andere haben auch Schlüssel): Mitgewahrsam.
Begriff der Fremdheit. Anvertrauter Vermögenswert: Wie könnte
nichtdinglicher Vermögensbestandteil je anvertraut werden?
Vorübergehende Schädigung reicht. Bei Veruntreuung von
Vermögenswerten (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) ist
Vermögensschaden ungeschriebenes TB-Element, weil sonst die
unerlaubte Verwendung «fremder» Vermögenswerte gar nicht
nachzuweisen ist. Abgrenzung Veruntreuung von zivilrechtlichem
Anspruch. Verletzung vertraglicher Pflichten kann nicht strafbar
sein. Subjektive Seite entscheidend: Bsp. M leiht S. einen Stift.
S. gibt Stift nicht zurück: Rei vindicatio. Bsp. Garderobe:
Rückgabe Mantel an falsche Person. Zivilrechtliche Instrumente zu
Fehlleistungen.

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