Vermögensstrafrecht - Zweckbestimmung Darlehensbetrug
25 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
ContraLegem Strafrecht
Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder
Darlehensbetrug. Bsp. Darlehen unter Bedingung. Nichteinhaltung
der Bedingung = Schaden? Dispositionsfreiheit zwar tangiert,
Schädigung eher zu verneinen. Zivilrecht. Regelung des
Darlehensvertrags. Darlehensbetrug, Zeitpunkt der Täuschung
relevant. Bsp. Hausbau, Bank gibt mehrere Darlehen. Zweck ist
wirtschaftlich unbeachtlich, wenn zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückbezahlt wird. Rechtsprechung: Schaden liegt auch vor,
obwohl sich die Forderung zwangsweise „eintreiben“ lässt. Kann
nicht richtig sein. Dass Durchsetzung etwas kostet, kann für sich
noch kein Schaden sein. Bsp. Art. 158 StGB, Retrozessionen offen
deklariert aber zurückbehalten, weil der Betrag dem Täter
zustehe: Zivilrecht. Leistungsstörungsrecht. Bsp. Bestellung, die
man sich eigentlich nicht leisten kann: Strafrechtlich relevante
Schädigung? Strafrecht auf alle Fehler auszudehnen, falsch!
Strafrecht braucht subjektive Komponente, nicht nur objektive!
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