Vermögensstrafrecht - Einführung Teil 2

Vermögensstrafrecht - Einführung Teil 2

15 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

ContraLegem Strafrecht


Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder
 


Unterscheidung Delikte gegen die Verfügungsmacht & Delikte
gegen den Vermögenswert. Veruntreuung einer Sache zählt zu den
Delikten gegen die Verfügungsmacht zählen. Bei der Veruntreuung
von Vermögenswerten besteht keine Verfügungsmacht über eine
Sache, es muss sich also um ein Delikt gegen den Vermögenswert
handeln.  Hehlerei: Verfügungsmacht oder Wert des Vermögens?
Die Einordnung ist nicht so einfach. Für die Struktur des
Tatbestandes ist nicht entscheidend, welches Tatobjekt betroffen
ist.  Drei Konzepte: Eigentum (Verfügungsmacht), Vermögen
und der Schaden. Strafrecht selber ordnet Vermögen niemandem zu,
sondern das Zivilrecht. Wer hat welchen Anspruch, und welcher
Anspruch wird von wem verletzt. Strafrecht bestimmt nur, was
passiert, wenn jemand diese Zuordnung nicht respektiert. Dass
alles, was nicht mit Strafe bedroht ist, erlaubt sei, ist eine
krasse Fehlvorstellung des Rechts.

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