Das Verhältnis von Recht & Moral Teil 2
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
ContraLegem Rechtsphilosophie, Recht und Moral 4
Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Louis Frédéric
Muskens
Der dogmatisch falsche Entscheid des Bezirksgerichts Lausanne
gibt Anlass, das Verhältnis von Recht und Moral zu klären. Ein
Recht, das nichts mit Moral zu tun hat, reduziert sich auf blosse
Mechanik und die Durchsetzung eines solchen mechanischen Rechts
ist illegitim. Im Gegensatz zur Ethik aber, die stets
unbeschränkt und immer unvollständig ist, zieht das Recht
Grenzen. Recht ist daher eine spezifische Form von Ethik, die
sich primär durch seine viel höhere Bestimmtheit auszeichnet. Es
ergibt daher überhaupt keinen Sinn, Recht und Ethik
gegeneinanderzustellen. Die Aufladung des Rechts mit moralischen
Kategorien, seine «Moralisierung» ist daher gleichbedeutend mit
seiner Auflösung im Säurebad der Moral.
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