Der neue Verteilungskampf: Wenn Eigentümer Eigenbedarf anmelden

Der neue Verteilungskampf: Wenn Eigentümer Eigenbedarf anmelden

Immobilien und Wohntrends
20 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Vermieter haben das Recht, ihre Wohnung selbst zu beziehen oder
enge Verwandte in der Wohnung unterzubringen. Aber nicht alle
Eigenbedarfskündigungen sind rechtens. Was erlaubt ist und wann
Mieter sogar Anspruch auf Schadensersatz haben, darum geht es in
„Zwei Zimmer, Küche, Bad.“ Wir freuen uns über Feedback an
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