Land und Stadt – Ringen um Zusammenhalt | Gast: Marta Doehler-Behzadi

Land und Stadt – Ringen um Zusammenhalt | Gast: Marta Doehler-Behzadi

33 Minuten
Podcast
Podcaster
Ein.Blick - der politische Podcast der Bürgerrecht.Akademie der Volkshochschule Leipzig

Beschreibung

vor 3 Jahren

Beatrix Stark und Beate Tischer sind mit Marta Doehler-Behzadi,
Geschäftsführerin der IBA Thüringen, im Gespräch über dessen
Aufgaben.


Weitere Gesprächsinhalte:




die IBA unterstützt Projekte im ländlichen Raum und in
Kleinstädten




Klimaschutz und Ressourcenschonung — eine Zukunftsaufgabe
beim Bau




Neubau versus Sanierung und Umbau




ländliche Räume und ihr Lebensalltag kommen in unseren Medien
kaum vor




Städte überformen mit ihrer Haltung und Meinung




Corona und Klimawandel im ländlichen Raum




demographische Entwicklung und Strukturbrüche




LeerGut als gesellschaftliches Gut (Bsp. leerstehende
ehemalige Bahnhofsgebäude u.a.)




heute leerstehende Gebäude sind Träger von Information,
Geschichte, Kultur; sie sind wertvoll und eine
Material-Ressource




der Wert des Gemeinwesens




„Raumpioniere“ und „Dorfkümmerin“




Tag der Sommerfrische im Schwarzatal




der „Lange Tisch der Regionen“




Projekte mit neuer Betreiberstruktur: das umgewandelte
Bahnhofsgebäude in Rottenbach




von „Horns Erben“ nach Kleinmecka




Aufnahme: 19. August 2021


Linkliste:


Homepage der IBA Thüringen, die auch Projekte vorstellt


Die Geschichte von Horns Erben (mit Film)


Kulturhof Kleinmecka (60 km von Leipzig entfernt):Homepage und
Facebook (hier kann man sich Filme über die Entstehungsgeschichte
ansehen)
GG Art. 72 Abs. 2

„Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15,
19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn
und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit
im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung
erforderlich macht.“


Anmerkung:


Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde in der
ursprünglichen Fassung von 1949 der Begriff „Einheitlichkeit der
Lebensverhältnisse“ verwendet. Seit der Verfassungsreform von
1994 im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wird von
der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ gesprochen.

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